Page 17 - Chronik 100 Jahre Fussball Stupferich
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Vor diesem Hintergrund war der Wunsch nach einem eigenen Clubhaus ein finanzieller Kraftakt. Dennoch stellte sich
        die Vereinsführung dieser Aufgabe und die Mitglieder hatten auch den Idealismus das Projekt aktiv zu unterstützen.
        Von der Planung im Juni 1950 bis zur Clubhauseinweihung am 1. Mai 1951 verging gerade einmal ein Jahr. Die
        Finanzierung erfolgte u.a. durch zwei Darlehen aus dem Sportstättenfond des Badischen Fußballverbandes (BFV), für
        deren Rückzahlung Vereinsmitglieder zusätzlich bürgten.




























        Erster Plan vom Juni 1950                           Clubhaus FCF 50er Jahre



        Man hatte zwar nun ein „eigenes“ Dach über dem Kopf und konnte vor allem nach dem Spiel „ins Clubhaus gehen“.
        Die sanitären und hygienischen Voraussetzungen waren aber mit heute nicht vergleichbar. Das Clubhaus hatte kein
        fließendes Wasser und kein elektrisches Licht. Gewaschen wurde sich – auswärts wie daheim – noch aus
        bereitgestellten Waschzubern und das Wasser musste an den Spielsonntagen zum Clubhaus transportiert werden.
        Da es auch kein Flutlicht gab, darf in diesem Zusammenhang ruhig erwähnt werden, dass in der dunklen Jahreszeit
        die „Trainingseinheiten in den Sonnensaal“ verlegt wurden.

        Man hatte zwar nun ein „eigenes“ Dach über dem Kopf und konnte vor allem nach dem Spiel „ins Clubhaus gehen“.
        Die sanitären und hygienischen Voraussetzungen waren aber mit heute nicht vergleichbar. Das Clubhaus hatte kein
        fließendes Wasser und kein elektrisches Licht. Gewaschen wurde sich – auswärts wie daheim – noch aus
        bereitgestellten Waschzubern und das Wasser musste an den Spielsonntagen zum Clubhaus transportiert werden.

        Da es auch kein Flutlicht gab, darf in diesem Zusammenhang ruhig erwähnt werden, dass in der dunklen Jahreszeit
        die „Trainingseinheiten in den Sonnensaal“ verlegt wurden.

        Am 6. November 1953 erfolgte durch das Landratsamt Karlsruhe die Genehmigung zum Schankbetrieb und
        gleichzeitig die „Stellvertretererlaubnis für den Kantine Gustav Doll.“

        Am 28. Mai 1956 stellte man erneut an den BFV einen Antrag auf Zuteilung von Totogeldern in Höhe von 3.500 DM
        für die Materialkosten einer ca. 500 Meter langen Wasserleitung vom Ortsende zum Sportplatz. Die Erdarbeiten und
        die Verlegung sollten mit eigener Arbeitsleistung durchgeführt werden. Sinnigerweise begründete man diesen
        Antrag damit, dass man von Seiten des Verbandes wiederholt auf diesen Missstand hingewiesen wurde. Aus den
        Unterlagen geht nicht hervor, ob dieser Antrag bewilligt wurde. Die Wasserleitung wurde aber 1957 durch die Firma
        Artur Weiler verlegt.






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