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    Ehrenordnung

    der

    Sportgemeinschaft Karlsruhe-Stupferich 1896/1912 e.V.

    beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 24.01.1997

     

    geändert am 28.01.2005
    am 25.06.2018

    Inhaltsverzeichnis

    § 1 Allgemeines

    § 2 Ehrungen von Mitgliedern

    § 3 Ehrungen für ehrenamtliche Tätigkeit

    § 4 Ehrungen für sportliche Leistungen

    § 5 Auszeichnungen und Ehrungen der Abteilungen

      1. Abteilung Fußball

      2. Abteilung Turnen

      3. Abteilung Tennis

    § 6 Würdigung persönlicher Anlässe von Mitgliedern

     

    Ehrenordnung

     

    § 1 Allgemeines

      1. Die nachfolgende Ehrenordnung regelt im Einzelnen die Ehrungen und Würdigungen von Vereinsmitgliedern durch den Verein.

      2. Dem Vorstand wird die Aufgabe übertragen, langjährige Mitgliedschaft, ehrenamtliche Tätigkeit im und für den Verein, hervorragende sportliche Leistungen, sowie wichtige persönliche Anlässe der Mitglieder in ange- messener Form zu würdigen.

      3. Den Abteilungen wird die Aufgabe übertragen, die in § 5 bestimmten Auszeichnungen und Ehrungen von Aktiven in angemessener Form zu würdigen.

      4. Soweit die Ehrungen nicht automatisch festgelegt sind, entscheiden über die Vorschläge die in den Paragraphen angegebenen Gremien mit einfacher Stimmenmehrheit.

      5. Alle ausgesprochenen Ehrungen sind von der Geschäftsstelle zu erfassen und in einer Ehrenliste aufzunehmen.

     

    § 2 Ehrungen von Mitgliedern

      1. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde und das Clubabzeichen des Vereins nach

        30jähriger Mitgliedschaft in Silber 40jähriger Mitgliedschaft in Gold.

      2. Nach 50jähriger Mitgliedschaft erfolgt die Ernennung zum Ehrenmitglied. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

      3. Die Anrechnung der Mitgliedschaft beginnt mit Vollendung des 12. Lebens- jahres.

      4. Auf Beschluss des Vorstandes kann für herausragende Verdienste im und für den Verein von der zuvor genannten zeitlichen Regelung abgewichen werden.

      5. Die Ehrungen werden vom Vorstand in der Mitgliederversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass vorgenommen.

    § 3 Ehrungen für ehrenamtliche Tätigkeit

      1. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit sollen im Folgenden Aufgaben verstanden werden, die von den Mitgliedern für den Verein unentgeltlich übernommen werden. Dies beinhaltet auch Übungsleitertätigkeiten, die durch BSB-Bezuschussung entschädigt werden.

        Hierunter fallen nicht nur Ämter, in die das Mitglied gewählt wird, sondern auch lediglich bestätigte Funktionen, die das Mitglied für den Verein ausübt.

      2. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde und die Ehrennadel des Vereins nach mindestens

        10jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Bronze 15jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Silber 25jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Gold.

      3. Nach 30jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt die Ernennung zum Ehrenmitglied. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

      4. Auf Beschluss des Vorstandes kann für herausragende Verdienste im und für den Verein von der zuvor genannten zeitlichen Regelung abgewichen werden.

      5. Die Ehrungen werden vom Vorstand in der Mitgliederversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass vorgenommen.

      6. Für besondere herausragende Verdienste innerhalb des Vorstandes, kann ein 1. Vorsitzender, der mindestens 15 Jahre dieses Amt bekleidet hat, zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde. Ehrenvorsitzende werden durch den Vorstand der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

      7. Das Vorschlagsrecht für die Ehrungen nach § 3 steht jedem Mitglied zu.

      8. Die Ehrungen der Dachverbände, bei welchem der Verein Mitglied ist, sind zu berücksichtigen und liegen in der Verantwortung des Vorstandes. Dies gilt ebenso für die Ehrungen durch öffentliche Institutionen.

    § 4 Ehrungen für sportliche Leistungen

      1. Außergewöhnliche, herausragende sportliche Leistungen von Mitgliedern können vom Vorstand nach entsprechender Beschlussfassung mit einer Ehrenurkunde und der Ehrennadel in Bronze, Silber oder Gold ausge- zeichnet werden.

      2. Das Vorschlagsrecht für solche Ehrungen nach § 4 liegt in der Verant- wortung der Abteilungen. Die Abteilungen sind aufgerufen bei ihren Vor- schlägen strenge Maßstäbe anzulegen (z.B. BFV-Auswahlspiele, Badische Meisterschaften etc.).

      3. Die Ehrungen der Dachverbände, bei welchen der Verein Mitglied ist, sind zu berücksichtigen und liegen in der Verantwortung der Abteilungen. Dies gilt ebenso für Ehrungen durch öffentliche Institutionen.

     

    § 5 Auszeichnungen und Ehrungen der Abteilungen

      1. Abteilung Fußball

        1. Pflichtspieleinsätze

          Der Spieler erhält eine Urkunde bei 250, 400 und 500 Pflichtspieleinsätzen. Die Auszeichnung soll beim Jubiläumseinsatz erfolgen. Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.

        2. Spielerehrennadel

          Der Spieler erhält eine Ehrenurkunde und die Spielerehrennadel für vorbildliche Treue zum Verein und tadellose Laufbahn nach mindestens

          10jähriger Aktivität in Bronze 20jähriger Aktivität in Silber 25jähriger Aktivität in Gold.

          Die Berechnung der Verleihung der Spielerehrennadel beginnt mit Voll- endung des 15. Lebensjahres.

          Der mit einer Spielerehrennadel zu Ehrende darf nicht älter als 50 Jahre sein.

          Bei Vereinswechsel erlischt die bis dahin angefallene Zeit.

          Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören.

          Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung in der Abteilungsver- sammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.

      2. Abteilung Turnen

        1. Sparte Tischtennis

          Der Spieler erhält eine Urkunde mit Spielerehrennadel für Treue zum Verein bei

          200 Pflichtspielen in Bronze 400 Pflichtspielen in Silber 600 Pflichtspielen in Gold.

          Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.

          Bei Vereinswechsel erlöschen die bis dahin angefallenen Spieleinsätze. Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören.

          Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung in der Abteilungsver- sammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.

        2. Sparte Volleyball

          Der Spieler erhält eine Urkunde mit Spielerehrennadel für Treue zum Verein bei

          150 Pflichtspielen in Bronze 200 Pflichtspielen in Silber 300 Pflichtspielen in Gold.

          Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.

          Bei Vereinswechsel erlöschen die bis dahin angefallenen Spieleinsätze. Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören.

          Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung in der Abteilungsver- sammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.

           

      3. Abteilung Tennis

    Der Spieler(In) erhält eine Urkunde mit Spielerehrennadel für Treue zum Verein bei

    15-jähriger Teilnahme an den Pflichtspielen des Badischen Tennisverbandes in Bronze

    25-jähriger Teilnahme an den Pflichtspielen des Badischen Tennisverbandes in Silber

    35-jähriger Teilnahme an den Pflichtspielen des Badischen Tennisverbandes in Gold

    Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.

    Als jährliche Teilnahme gilt die Mitwirkung bei mindestens drei Pflichtspielen. Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören.

    Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung bei der Saisoneröffnungsfeier oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.

    § 6 Würdigung persönlicher Anlässe von Mitgliedern

      1. Geburtstage

        Die Mitglieder erhalten zum 50., 60., 70., 75., 80., 90. und 100. Geburtstag eine Gratulationskarte, sowie ein Geschenk.

        Soweit nicht festgelegt in Absprache von Vorstand und Abteilung.

      2. Zum 85. und 95. Geburtstag erhält das Mitglied eine Gratulationskarte

      3. Die Erstellung der Karten erfolgt zentral durch den Vorstand. Die Über- reichung erfolgt durch die Abteilung, wobei es dem Vorstand unbenommen ist, die Überreichung mit der Abteilung selbst vorzunehmen.

        Die Karten und Schreiben sind von einem Vorsitzenden und von der jeweiligen Abteilung zu unterschreiben.

      4. Familienfeiern wie Hochzeitsjubiläen (ab goldene Hochzeit) u.ä. werden durch Glückwunschschreiben, ggf. Geschenke auf Vorschlag und in Ver- bindung mit den Abteilungen bedacht.

    Webmaster SG-Stupferich

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