Ehrenordnung der
Sportgemeinschaft Karlsruhe-Stupferich 1896/1912 e.V.

beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 24.01.1997
geändert am 28.01.2005

Inhaltsverzeichnis

 

§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgende Ehrenordnung regelt im Einzelnen die Ehrungen und Würdigungen von Vereinsmitgliedern durch den Verein.
1.2 Dem Vorstand wird die Aufgabe übertragen, langjährige Mitgliedschaft, ehrenamtliche Tätigkeit im und für den Verein, hervorragende sportliche Leistungen, sowie wichtige persönliche Anlässe der Mitglieder in angemessener Form zu würdigen.
1.3 Den Abteilungen wird die Aufgabe übertragen, die in § 5 bestimmten Auszeichnungen und Ehrungen von Aktiven in angemessener Form zu würdigen.
1.4 Soweit die Ehrungen nicht automatisch festgelegt sind, entscheiden über die Vorschläge die in den Paragraphen angegebenen Gremien mit einfacher Stimmenmehrheit.
1.5 Alle ausgesprochenen Ehrungen sind von der Geschäftsstelle zu erfassen und in einer Ehrenliste aufzunehmen.
   
§ 2 Ehrungen von Mitgliedern
2.1 Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde und das Clubabzeichen des Vereins nach
  • 30jähriger Mitgliedschaft in Silber
  • 40jähriger Mitgliedschaft in Gold.
2.2 Nach 50jähriger Mitgliedschaft erfolgt die Ernennung zum Ehrenmitglied. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
2.3 Die Anrechnung der Mitgliedschaft beginnt mit Vollendung des 12. Lebensjahres. 2.4 Auf Beschluss des Vorstandes kann für herausragende Verdienste im und für den Verein von der zuvor genannten zeitlichen Regelung abgewichen werden.
2.5 Die Ehrungen werden vom Vorstand in der Mitgliederversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass vorgenommen.
   
§ 3 Ehrungen für ehrenamtliche Tätigkeit
3.1 Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit sollen im Folgenden Aufgaben verstanden werden, die von den Mitgliedern für den Verein unentgeltlich übernommen werden. Dies beinhaltet auch Übungsleitertätigkeiten, die durch BSB-Bezuschussung entschädigt werden.
Hierunter fallen nicht nur Ämter, in die das Mitglied gewählt wird, sondern auch lediglich bestätigte Funktionen, die das Mitglied für den Verein ausübt.
3.2 Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde und die Ehrennadel des Vereins nach mindestens
  • 10jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Bronze
  • 15jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Silber
  • 25jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Gold.
3.3 Nach 30jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt die Ernennung zum Ehrenmitglied. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
3.4 Auf Beschluss des Vorstandes kann für herausragende Verdienste im und für den Verein von der zuvor genannten zeitlichen Regelung abgewichen werden.
3.5 Die Ehrungen werden vom Vorstand in der Mitgliederversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass vorgenommen.
3.6 Für besondere herausragende Verdienste innerhalb des Vorstandes, kann ein 1. Vorsitzender, der mindestens 15 Jahre dieses Amt bekleidet hat, zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Das Mitglied erhält eine Ehrenurkunde. Ehrenvorsitzende werden durch den Vorstand der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
3.7 Das Vorschlagsrecht für die Ehrungen nach § 3 steht jedem Mitglied zu.
3.8 Die Ehrungen der Dachverbände, bei welchem der Verein Mitglied ist, sind zu berücksichtigen und liegen in der Verantwortung des Vorstandes. Dies gilt ebenso für die Ehrungen durch öffentliche Institutionen.
   
§ 4 Ehrungen für sportliche Leistungen
4.1 Außergewöhnliche, herausragende sportliche Leistungen von Mitgliedern können vom Vorstand nach entsprechender Beschlussfassung mit einer Ehrenurkunde und der Ehrennadel in Bronze, Silber oder Gold ausgezeichnet werden.
4.2 Das Vorschlagsrecht für solche Ehrungen nach § 4 liegt in der Verantwortung der Abteilungen. Die Abteilungen sind aufgerufen bei ihren Vorschlägen strenge Maßstäbe anzulegen (z.B. BFV-Auswahlspiele, Badische Meisterschaften etc.).
4.3 Die Ehrungen der Dachverbände, bei welchen der Verein Mitglied ist, sind zu berücksichtigen und liegen in der Verantwortung der Abteilungen. Dies gilt ebenso für Ehrungen durch öffentliche Institutionen.
   
§ 5 Auszeichnungen und Ehrungen der Abteilungen
   
5.1 Abteilung Fußball
5.1.1 Pflichtspieleinsätze
Der Spieler erhält eine Urkunde bei 250, 400 und 500 Pflichtspieleinsätzen. Die Auszeichnung soll beim Jubiläumseinsatz erfolgen. Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.
5.1.2 Spielerehrennadel
Der Spieler erhält eine Ehrenurkunde und die Spielerehrennadel für vorbildliche Treue zum Verein und tadellose Laufbahn nach mindestens
  • 10jähriger Aktivität in Bronze
  • 20jähriger Aktivität in Silber
  • 25jähriger Aktivität in Gold.
Die Berechnung der Verleihung der Spielerehrennadel beginnt mit Vollendung des 15. Lebensjahres.
Der mit einer Spielerehrennadel zu Ehrende darf nicht älter als 50 Jahre sein.
Bei Vereinswechsel erlischt die bis dahin angefallene Zeit.
Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören.
Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung in der Abteilungsversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.
   
5.2 Abteilung Turnen
5.2.1 Sparte Tischtennis
Der Spieler erhält eine Urkunde mit Spielerehrennadel für Treue zum Verein bei
  • 200 Pflichtspielen in Bronze
  • 400 Pflichtspielen in Silber
  • 600 Pflichtspielen in Gold.
Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.
Bei Vereinswechsel erlöschen die bis dahin angefallenen Spieleinsätze.
Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören. Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung in der Abteilungsversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.
5.2.2 Sparte Volleyball
Der Spieler erhält eine Urkunde mit Spielerehrennadel für Treue zum Verein bei
  • 150 Pflichtspielen in Bronze
  • 200 Pflichtspielen in Silber
  • 300 Pflichtspielen in Gold.
Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.
Bei Vereinswechsel erlöschen die bis dahin angefallenen Spieleinsätze.
Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören.
Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung in der Abteilungsversammlung oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.
   
5.3 Abteilung Tennis
Der Spieler(In) erhält eine Urkunde mit Spielerehrennadel für Treue zum Verein bei
  • 15-jähriger Teilnahme an den Pflichtspielen des Badischen Tennisverbandes in Bronze
  • 25-jähriger Teilnahme an den Pflichtspielen des Badischen Tennisverbandes in Silber
  • 35-jähriger Teilnahme an den Pflichtspielen des Badischen Tennisverbandes in Gold
Es werden hierbei nur Einsätze bei den Senioren berücksichtigt.
Als jährliche Teilnahme gilt die Mitwirkung bei mindestens drei Pflichtspielen.
Über Vorschläge zur Verleihung der Spielerehrennadel entscheidet die Abteilungsverwaltung. Der Vorstand ist zu hören.
Die Verleihung erfolgt durch die Abteilungsleitung bei der Saisoneröffnungsfeier oder bei einem sonstigen würdigen Anlass.
   
§ 6 Würdigung persönlicher Anlässe von Mitgliedern
6.1 Geburtstage
Die Mitglieder erhalten zum 50., 60., 70., 75., 80., u.s.w. Geburtstag eine Gratulationskarte, sowie ein Geschenk.
Soweit nicht festgelegt in Absprache von Vorstand und Abteilung.
6.2 Ab dem 80. Geburtstag erhält das Mitglied jährlich eine Gratulationskarte
6.3 Die Erstellung der Karten erfolgt zentral durch den Vorstand. Die Überreichung erfolgt durch die Abteilung, wobei es dem Vorstand unbenommen ist, die Überreichung mit der Abteilung selbst vorzunehmen.
Die Karten und Schreiben sind von einem Vorsitzenden und von der jeweiligen Abteilung zu unterschreiben.
6.4 Familienfeiern wie Hochzeitsjubiläen (ab goldene Hochzeit) u.ä. werden durch Glückwunschschreiben, ggf. Geschenke auf Vorschlag und in Verbindung mit den Abteilungen bedacht.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.